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Im November 1981 saß Univ.- Prof. Dr. Michael Frass mit seinem Kollegen Dr. Jonas Zahler zusammen und diskutierte technische Methoden, die Internisten beherrschen sollten. Im Gespräch waren unter anderem Endoskopie, Ultraschall sowie Intubation. „Mein Kollege hatte zuletzt vor zwei Jahren auf der Herzüberwachungsstation intubiert. Ich war damals neu und hatte noch nie einen Tubus aus der Nähe gesehen“, schmunzelt der Mediziner.
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Wie schwierig es ist, Evidenz für eine etablierte Therapie nachzuweisen, zeigt der nach wie vor unklare Stellenwert der primären Koronarangioplastie (primäre PCI) gegenüber der Fibrinolysetherapie beim akuten ST-Hebungsinfarkt (STEMI) des älteren Menschen.
Generell sollte nach den aktuellen Leitlinien der Europäischen Gesellschaft für Kardiologie bei einem STEMI innerhalb der ersten 12 Stunden eine Reperfusion angestrebt werden (Klasse la-Indikation). Die Wahl der Reperfusionsstrategie richtet sich dabei in erster Linie nach der Erreichbarkeit eines Herzkatheterplatzes. Eine Akut-PCI ist zu bevorzugen, wenn ein erfahrenes Team innerhalb von maximal zwei Stunden eine Ballonaufdehnung garantieren kann. Ist dies nicht der Fall, soll — falls keine Kontraindikationen bestehen - primär thrombolysiert werden (1).
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Das Arbeiten mit Checklisten und Briefings hilft, die Patientensicherheit im klinischen Alltag zu maximieren. Nur muss auch dies trainiert werden – wie bei den Flugzeugpiloten. Beim 20. Abbott Medical Circle traf sich eine hochkarätige Gesprächsrunde, um über Methoden der Patientensicherheit, Medikamentensicherheit, Qualitäts- und Risikomanagement zu diskutieren. |
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Der 19-Jährige hat in der Disco getanzt bis zum Umfallen – beflügelt von Ecstasy. Jetzt liegt er halb weggetreten und völlig exsikkiert auf dem Sofa, und Sie sollen helfen. Wissen Sie, was im Ecstasy-Notfall zu tun ist? |
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Vor Kurzem ist eine für die Praxis relevante oberstgerichtliche Entscheidung zum Thema unzutreffende telefonische ärztliche Auskunft ergangen. Im zu behandelnden Fall schlug sich der Kläger bei einem Sturz aus einem Stockbett einen Zahn vollständig aus, ein weiterer Zahn brach ab. Um die Notwendigkeit etwaiger Behandlungsmaßnahmen abzuklären wurde versucht, telefonisch einen Arzt im nächsten Krankenhaus zu kontaktieren. Die dort diensthabende Turnusärztin gab die (unrichtige) Auskunft, dass eine akute Behandlung nicht durchgeführt werden muss. (Quelle: MMA, Medical Tribune • 43. Jahrgang • Nr. 17/2011)
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